Grundsätzlich ist bei einem fremdverschuldeten Unfall der Unfallverursacher in der Pflicht, den Unfall seiner Versicherung zu melden.
Ihre eigenen Ansprüche wie zum Beispiel Fahrzeugschäden, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, etc. müssen Sie jedoch selbst bei der Versicherung des Unfallsverursachers geltend machen.
Gerne nehmen wir Ihnen dies ab und ersparen Ihnen Papierkram und Streitigkeiten. Wir beurteilen individuell was Ihnen zusteht und fordern dies für Sie an.
Bei unklarer Schuldfrage oder einem Verkehrsunfall im Ausland ist es zudem ratsam, den Schaden vorsorglich der eigenen Versicherung zu melden. Auch dies übernehmen wir gerne für Sie.